Erprobungsstufenkonzept
Auf der Grundlage des Schulgesetzes und im Sinne der Grundlagen und Grundsätze unseres Leitbildes ergeben sich für die Erprobungsstufe der Friedrich-Harkort-Schule drei Handlungsfelder:
Diese Handlungsfelder für den Einstieg in die Friedrich-Harkort-Schule sind realisierbar durch
- eine Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen der abgebenden Grundschulen,
- ein soziales Miteinander der Schülerinnen und Schüler zum Aufbau einer starken Klassengemeinschaft,
- die Zusammenarbeit der Schülerinnen und Schüler innerhalb und außerhalb des Unterrichts,
- eine Kooperation mit den Erziehungsberechtigten im Hinblick auf Beratung in Fragen der Erziehung, der Schullaufbahn und des weiteren Bildungsweges,
- ein außerunterrichtliches Engagement aller Beteiligten,
- den Einsatz von Klassenleitungsteams im Sinne der pädagogischen Entwicklung der Klasse sowie einer individuellen Betreuung der einzelnen Schülerinnen und Schüler
- pädagogische und fachübergreifende Kooperation der Kolleginnen und Kollegen eines Klassenteams.
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Schulgesetz § 13 - (1) In der Hauptschule, der Realschule und im Gymnasium werden jeweils die Klassen 5 und 6 als Erprobungsstufe geführt.
- (2) Die Erprobungsstufe dient der Erprobung, Förderung und Beobachtung der Schülerinnen und Schüler, um in Zusammenarbeit mit den Eltern die Entscheidung über die Eignung der Schülerinnen und Schüler für die gewählte Schulform sicherer zu machen.
- (3) Am Ende der Erprobungsstufe entscheidet die Klassenkonferenz, ob die Schülerin oder der Schüler den Bildungsgang in der gewählten Schulform fortsetzen kann. […]
Das Konzept der Erprobungsstufe:
Übergang gestalten – Individuell fördern – Entscheidung sichern
Für Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse rückt mit fortschreitendem Schuljahr die Frage nach der weiterführenden Schule immer mehr in den Vordergrund. So bedeutet doch der Übertritt in die Sekundarstufe I für alle Grundschülerinnen und Grundschüler eine entscheidende Veränderung der Lernbedingungen in institutioneller, lernorganisatorischer, curricularer und individueller Hinsicht. Für die Grundschulen als abgebende Schulen und uns als aufnehmende Schule vor Ort stellt sich damit die Aufgabe den Übergang so zu gestalten, dass die Kinder emotional, methodisch-didaktisch und fachlich da „abgeholt“ werden, wo sie stehen. Die Grundschulen in Herdecke und die Friedrich-Harkort-Schule kooperieren hier seit vielen Jahren im Sinne der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern.
Mit folgenden Elementen der Arbeit der Schulen und ihrer Kooperation unterstützen wir Schülerinnen und Schüler beim Übergang von den Grundschulen zur FHS in Herdecke:
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1. Übergang gestalten Die Kolleginnen und Kollegen der Grundschulen leisten vor dem Hintergrund ihrer Kenntnisse über die Schülerinnen und Schüler mit der (eingeschränkten) Empfehlung für die weiterführenden Schulen eine kriteriengeleitete Orientierung.
Der Tag der offenen Tür bietet den Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern die Möglichkeit unsere Schule und das pädagogische Konzept kennen zu lernen. Neben der Vorstellung schuleigener Arbeitsgemeinschaften (Chöre, Orchester, FHS-Band u.a.) in einem kleinen Rahmenprogramm, haben die Viertklässler die Möglichkeit den Unterricht an der FHS zum ersten Mal zu erleben. Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer stellen die verschiedenen Fachbereiche auf unterschiedlichste Weise vor. Den Eltern steht ein breites Informationsangebot zur Verfügung.
Im zeitlichen Umfeld der Anmeldungen bieten wir den Eltern verschiedene Beratungsangebote, um ganz individuell und in Ruhe über Fragen, die mit dem Übergang zur weiterführenden Schule verbunden sind, beraten zu können.
Auf Anfrage organisieren wir Unterrichtsbesuche kleiner Schülergruppen oder ganzer Klassen des 4. Schuljahres in Klassen der Erprobungsstufe. Gerne kann dieses Angebot auch von Kolleginnen und Kollegen der Grundschulen wahrgenommen werden, wenn diese z.B. ehemalige Schülerinnen und Schüler im neuen Umfeld erleben möchten.
Die regelmäßige Hospitation in den Herdecker Grundschulen der Kolleginnen und Kollegen der FHS, die eine Klassenleitung 5 übernehmen, hilft dabei, die den Kindern vertraute Arbeits- und Organisationsweise der Grundschulen kennen zu lernen und damit für die eigene pädagogische und fachlich-methodische Arbeit nutzbar zu machen. Parallel dazu unterstützen Übergangsgespräche zwischen den abgebenden Kolleginnen und Kollegen der Grundschulen und den zukünftigen Klassenleitungsteams einen gelungenen Übergang zur weiterführenden Schule.
Die FHS-Schulstart-Woche rückt Elemente der allgemeinen Orientierung und der sozialen Integration in den Vordergrund und führt sukzessiv in den Fachunterricht ein. Patinnen und Paten (Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe EF) unterstützen dies mit ihrer Arbeit sehr erfolgreich in den Eingangsklassen.
Während sich die Kinder in den ersten Wochen bereits näher kennen gelernt haben, bietet das Kennenlernfest der 5. Klassen die Möglichkeit, dass auch Eltern verschiedener Grundschulen untereinander und mit den neuen Lehrerinnen und Lehrern ins Gespräch kommen.
In Anknüpfung an die Arbeits- und Organisationsweise der Grundschulen schaffen wir unseren Schülerinnen und Schülern in der Friedrich-Harkort-Schule möglichst viel Gelegenheit für den Erwerb von Handlungskompetenzen in fachlicher, methodischer und sozialer Hinsicht. Darüber hinaus ist eine sehr individuelle Förderung unserer Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Interessen und Möglichkeiten mit Hilfe innerer und äußerer Differenzierung möglich.
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2. Individuell fördern Fachliches Lernen unter angemessener Berücksichtigung offener Unterrichts-formen:
- Gruppenarbeit / Kooperatives Arbeiten
- Projektarbeit
- Lernen an Stationen
Lernen lernen – Das Methoden-curriculum für die Erprobungsstufe:
Neben fakultativen Elementen wie die „Organisation am Arbeitsplatz“ sollen die obligatorischen Elemente in die fachübergreifende Methodik einführen, z.B. Erstellen von Mind-Maps, Texte auswerten oder Clustern.
Soziales Kompetenztraining:
Im ersten Quartal des Schuljahres erhalten die 5. Klassen ein Sozialtraining. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in diesem Unterricht Raum, um Probleme des Miteinanders zu besprechen, ihre Wahrnehmung zu schulen, alternative Lösungsvorschläge für Konfliktsituationen zu erarbeiten, miteinander zu diskutieren und dabei Gemeinsamkeiten, aber auch Verschiedenartigkeit kennen und schätzen zu lernen.
Regelmäßige Wandertage, Klassenfeste und eine fünftägige Klassenfahrt an die Nordsee sind insbesondere sozial-integrative Schulveranstaltungen.
Angebot von Neigungsbereichen ab dem Schuljahr 2015/16 (zuvor Angebot von Profilklassen seit dem Schuljahr 2009/2010):
Wir bieten unseren Schülerinnen und Schülern je nach Interesse und Neigung an:
Neigungsbereich Deutsch-Kunst-Musik
Neigungsbereich Bilingual Englisch
Neigungsbereich Naturwissenschaften
FörderForderKonzept der FHS:
Das FörderForderKonzept der Schule beinhaltet Angebote, die bereits den Schüle-rinnen und Schülern in der Erprobungsstufe Möglichkeiten der individuellen Förder- und Forderung bieten (FörderAmbulanz, Förder-Stunde, FörderStunde LRS, LernPatenschaft, BegabtenFörderung).
Lernbegleitung und Lernberatung durch die Klassenleitungen und Fachlehrerinnen und Fachlehrer.
Drehtürmodell ab Klasse 6:
Gleichzeitiges Erlernen der 2. und 3. Fremdsprache (Französisch und Latein) für besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler.
Arbeitsgemeinschaften (AGs):
Ein breitgefächertes AG-Angebot für die Erprobungsstufe dient der Förderung von Interessen sowie der Möglichkeit sich in bislang unbekannten, neuen Bereichen auszuprobieren.
Die Erprobungsstufe dient in der Hauptschule, in der Realschule und im Gymnasium dazu spätestens am Ende dieser zwei Schuljahre nach einer intensiven Beobachtung und dem Einsatz unterschiedlicher Fördermaßnahmen feststellen zu können, ob die Wahl der Schulform die richtige gewesen ist.
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3. Entscheidung sichern In regelmäßigen Teamsitzungen reflektieren und diskutieren die Klassenlehrer/-innen der 5. und 6. Klassen das pädagogische Konzept der Erprobungsstufe und tragen damit einen Prozess ständiger Bewährung.
Die organisatorische und pädagogische Kooperation der Lehrkräfte eines Klassenteams in unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Hinsicht ist die Voraussetzung für die gemeinsame Erprobung, Förderung und Beobachtung unserer Schülerinnen und Schüler. Damit wird eine gute Entscheidungs-grundlage geschaffen, ob die Wahl der Schulform die richtige war.
„In der Erprobungsstufe werden dreimal im Schuljahr Erprobungsstufen-konferenzen durchgeführt, in denen über die individuelle Entwicklung der Schülerin oder des Schülers, über etwaige Schwierigkeiten, deren Ursachen und mögliche Wege zu ihrer Überwindung und über besondere Fördermöglichkeiten beraten wird.“ (APO-SI §10 (3))
Zum Halbjahreswechsel gehen die Klassen- und Fachlehrerinnen und -lehrer der 5. Klassen der FHS in eine gemeinsame Erprobungsstufenkonferenz mit den abgebenden Grundschullehrerinnen und -lehrern. Gern profitiert das Gymnasium hierbei von dem Erfahrungsvorsprung der Grundschulen, und viele Gespräche führen zu einem besseren Verständnis für die Kinder, Eltern und die alten oder neuen Probleme. Im Rahmen dieser gemeinsamen Konferenzen werden nicht selten auch Themen von schulform-übergreifendem Interesse erörtert.
Auf dem Weg zur Entscheidung ist eine Beratung und Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigtenüber Fördermöglichkeiten und den weiteren Verlauf der Schullaufbahn unabdingbar. Beratungen sind nicht nur an Elternsprechtagen, sondern auch zu individuell vereinbarten Terminen oder telefonisch möglich.
Wie die Empfehlung der Grundschule Mitte des 4. Schuljahres, so stellen auch die Beratungen am Ende der Erprobungsstufe Momentaufnahmen dar und sind keineswegs als letztgültiges Urteil über die (intellektuellen und schulischen) Grenzen und Möglichkeiten der dann 12- bis 13-Jährigen zu verstehen. Jede Beratung will gewiss das Beste für das jeweilige Kind. Selten steht am Ende als Ergebnis der Erprobungsstufenkonferenz eine Empfehlung, die Schulform zu wechseln oder einen Abschnitt der Erprobungsstufe zu wiederholen. In der Regel wird in Fällen einer Versetzungsgefährdung am Ende der 6. Klasse mit den Eltern die Möglichkeit besprochen, ihr Kind in die 7. Klasse der Realschule übergehen zu lassen.